Donnerstag, 20.1.2022
Personalratswahl nach Fristablauf nicht mehr anfechtbar

Fehler einer Personalratswahl können nur innerhalb der Frist eines Wahlanfechtungsverfahrens gerichtlich geltend gemacht werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz mit Beschluss vom 11.01.2022 entschieden. Das Gebot der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit erfordere es, dass nach Ablauf der Wahlanfechtungsfrist die Gültigkeit der Personalratswahl grundsätzlich nicht mehr in Frage gestellt werden kann.

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Donnerstag, 8.10.2020
Personalratswahl trotz coronabedingter Einschränkungen gültig

Die Wahl des Personalrats der Zentrale der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) muss nicht wiederholt werden. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte in einem Wahlanfechtungsverfahren den Antrag ab, die Wahl für ungültig zu erklären. Die Antragsteller hatten geltend gemacht, aufgrund von Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie sei die Stimmabgabe am 19.03.2020 nicht ordnungsgemäß verlaufen.

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