Montag, 27.3.2023
Rechtswidrige Durchführung eines PCR-Tests an einer Schule

Wenn das Gesundheitsamt bei einem minderjährigen Schüler wegen eines Coronafalls in seiner Jahrgangsstufe einen PCR-Test ohne Einverständnis der Eltern durchführt, und ohne dass der Schüler ansteckungsverdächtig war, so ist dies ebenso wie die nachfolgende Quarantäneanordnung gegenüber dem Schüler rechtswidrig. Dies hat das Verwaltungsgericht Oldenburg entschieden.

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