Dienstag, 2.8.2022
EuGH muss über Folgen eines Reiserücktritts wegen Covid 19 entscheiden

Der für Pauschalreiserecht zuständige Zehnte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute dem Europäischen Gerichtshof eine Frage zur Auslegung von Art. 12 Abs. 2 der EU-Pauschalreise-Richtlinie (Nr. 2015/2302) zu den Folgen eines Reiserücktritts wegen Covid 19 vorgelegt. Es geht um die Frage, ob bei einem Reiserücktritt auch nach dem Rücktritt auftretende Umstände für die Frage einer möglichen Entschädigung des Reiseveranstalters zu berücksichtigen sind.

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