Mittwoch, 16.8.2023
Klage auf Zustimmung des WEG-Verwalters richtet sich nicht gegen den Verwalter

Die Regeln aus der Zeit vor der WEG-Reform gelten nicht mehr. Der V. Zivilsenat des BGH hat in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung auch für die verweigerte Zustimmung des Verwalters zu einem Wohnungsverkauf klargestellt, dass nun die Gemeinschaft verklagt werden muss. 

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