In einem Rechtsstreit über hohe Kosten bei Widerruf eines Vertrags mit der Partnervermittlung Parship hat der Europäische Gerichtshof einer deutschen Verbraucherin den Rücken gestärkt. Parship habe erbrachte Leistungen während der Widerrufsfrist von 14 Tagen nur zeitanteilig in Rechnung stellen und nicht den Großteil des Preises für ein Jahresabo verlangen dürfen, so der EuGH.
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