Mittwoch, 6.7.2022
Rechte der FDP-Gruppe im Thüringer Landtag nur teilweise verletzt

Die FDP-Gruppe im Thüringer Landtag muss weiterhin mit deutlich weniger Geld auskommen als die frühere FDP-Fraktion. Der Thüringer Verfassungsgerichtshof hielt am Mittwoch fest, dass Parlamentarische Gruppen allgemein weniger Aufgaben bewältigen müssten als Fraktionen. Ein reduzierter Grundbetrag sei daher rechtens. Soweit sich die FDP gegen die Begrenzung der Aktuellen Stunden auf eine pro Quartal gewendet hatte, war sie vor dem VerfGH erfolgreich.

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