Dienstag, 28.7.2020
Zwei fraktionslose Landtagsabgeordnete nicht als parlamentarische Gruppe anerkannt

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat mit Beschluss vom 27.07.2020 die Organklage einer fraktionslosen Landtagsabgeordneten zurückgewiesen, mit der diese sich gegen einen Beschluss des Landtags wendet, ihrem Zusammenschluss mit einem weiteren fraktionslosen Abgeordneten die Anerkennung als “Freie Alternative Gruppe im Landtag“ und die Gewährung weitergehender parlamentarischer Rechten zu verweigern.

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