Donnerstag, 25.11.2021
EuGH rügt polnische Regelung des Parallelimports von Arzneimitteln

Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung entgegen, nach der eine Genehmigung für den Parallelimport eines Arzneimittels ein Jahr nach Erlöschen der Bezugszulassung von Rechts wegen erlischt, ohne dass geprüft wird, ob eine Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Menschen besteht. Das Erlöschen von Rechts wegen gehe hier über das zum Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen Erforderliche hinaus, hält der Europäische Gerichtshof fest.

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