Montag, 20.6.2022
Infektionsschutz: Richterbund will Hemmung der Unterbrechungsfristen verlängern

Die Regelung in § 10 EGStPO, wonach der Lauf der in § 229 Absatz 1 und 2 StPO genannten Unterbrechungsfristen unabhängig von der Dauer der Hauptverhandlung gehemmt ist, solange die Hauptverhandlung aufgrund von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von Corona-Infektionen nicht durchgeführt werden kann, sollte nach Ansicht des Deutschen Richterbundes (DRB) verlängert werden. In der Praxis der Strafgerichte habe sich diese Hemmungsregelung bewährt.

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