Dienstag, 25.8.2020
Gesetzentwurf zum Lobbyregister: Strafen bis zu 50.000 Euro

Bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht im neuen Lobbyregister drohen Ordnungsstrafen bis zu 50.000 Euro. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Union und SPD hervor, über den das Nachrichtenportal "The Pioneer“ berichtet. Die Pflicht besteht demnach für regelmäßige Interessenvertreter im Umfeld des Bundestags, die sich in eine öffentlich einsehbare Liste eintragen müssen. Zudem sei künftig ein Verhaltenskodex für sie verpflichtend.

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