Bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht im neuen Lobbyregister drohen Ordnungsstrafen bis zu 50.000 Euro. Das geht aus einem Gesetzentwurf von Union und SPD hervor, über den das Nachrichtenportal "The Pioneer“ berichtet. Die Pflicht besteht demnach für regelmäßige Interessenvertreter im Umfeld des Bundestags, die sich in eine öffentlich einsehbare Liste eintragen müssen. Zudem sei künftig ein Verhaltenskodex für sie verpflichtend.
Strengere Transparenzregeln für Interessenvertreter im Parlament
Vor wenigen Wochen hatten sich die Fraktionen von CDU/CSU und SPD nach der Affäre um den CDU-Abgeordneten Philipp Amthor grundsätzlich auf ein verbindliches Lobbyregister für den Bundestag verständigt. Ziel sind strengere Transparenzregeln für Interessenvertreter und deren Vorgehen im Parlament, um Korruption vorzubeugen. Amthor war wegen seiner Nebentätigkeit und Lobbyarbeit für das US-amerikanische Unternehmen Augustus Intelligence stark in die Kritik geraten.
Kein Hausausweis für Bundestag bei Verweigerung geforderter Angaben
Dem Bericht zufolge sollen in dem Register sämtliche Daten der Organisationen und Unternehmen, ihre Tätigkeit, Namen und Anschrift der Vertreter, Angaben zu Auftraggebern sowie die jährlichen Lobbyausgaben ohne Personalkosten und Zuwendungen und Spenden oberhalb von 20.000 Euro veröffentlicht werden. Wer die finanziellen Angaben verweigert, soll keinen Hausausweis für den Bundestag erhalten.
Redaktion beck-aktuell, 25. August 2020 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Brouwer, Lobby-Compliance – Wege zu einer besseren und transparenteren Gesetzgebung,
CCZ 2019, 2
Aus dem Nachrichtenarchiv
Union und SPD einigen sich auf verbindliches Lobbyregister, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 06.07.2020, becklink 2016826
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