Ein Patient kann nicht schon deshalb Schadensersatz verlangen, weil ihm entgegen der Operationsanleitung eine Metall-Hüftprothese in einem steilen Winkel implantiert worden ist. Die Handlungsanweisung einer Operationsanleitung des Herstellers begründe keinen ärztlichen Facharztstandard, entschied das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken mit Beschluss vom 17.08.2020.
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