Mittwoch, 9.6.2021
Online-Shop darf unterschiedliche Widerrufsbelehrungen bereitstellen

Ein Internetshop erfüllt seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung auch dann, wenn der entsprechende Hyperlink zu zwei unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen für den Kauf nicht paketfähiger Waren (Speditionswaren) und für den Kauf paketfähiger Waren (Standardware) führt. Das hat das Oberlandesgericht Köln mit einem heute bekannt gewordenen Urteil entschieden. Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Vorgaben sei nicht erkennbar.

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