Nach mehr als einem Jahr Streit liegt jetzt ein neuer Entwurf für ein Gesetz vor, das die Befugnisse des Verfassungsschutzes neu regelt. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur soll dem Inlandsnachrichtendienst künftig in bestimmten Fällen gestattet werden, nicht nur Telefonate und SMS zu überwachen, sondern auch Chats über verschlüsselte Messengerdienste wie WhatsApp oder Telegram mitzulesen. Die Online-Durchsuchung soll dem Verfassungsschutz aber weiterhin verwehrt bleiben.
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