Wer auf Betrüger hereinfällt und im Online-Verfahren eine Echtzeit-Überweisung freigibt, kann nicht darauf hoffen, dass die Bank ihm den Schaden ersetzt. Dies gilt laut LG Frankenthal selbst dann, wenn er Minuten später den Schwindel bemerkt und sein Konto über den Kundenservice sperren lässt.
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