Donnerstag, 8.10.2020
Gnadenhof-Tiere müssen vorerst keine Ohrmarken tragen

Die Betreiberin eines Tierschutzhofs muss ihren Ziegen und Schafen bis auf Weiteres keine Ohrmarken anbringen. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschieden. Die tierseuchenrechtliche Kennzeichnung könne hier vorerst unterbleiben, da die Gefahr einer Seuchenübertragung von Tier auf Tier hier deutlich reduziert sei. Denn die Tiere würden allesamt bis an ihr Lebensende auf dem Tierschutzhof gehalten.

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