Freitag, 3.7.2020
Offenes Kirchenasyl steht Sozialhilfe für Asylbewerber nicht entgegen

Asylbewerber haben nach 18 Monaten Aufenthalt in Deutschland Anspruch auf die umfangreicheren Sozialhilfeleistungen auch dann, wenn sie sich in ein offenes Kirchenasyl begeben hatten, um sich einer Abschiebung zu entziehen. Dies hat das Landessozialgericht Darmstadt mit Beschluss vom 22.06.2020 in einem Eilverfahren entschieden. Offenes Kirchenasyl sei kein Rechtsmissbrauch, so das LSG.

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