Ein eingetragenes Design von Puma sei zu Recht vom Amt der EU für geistiges Eigentum (EUIPO) für nichtig erklärt worden, entschied das EuG. Nachdem US-Superstar Rihanna schon längere Zeit vor der Eintragung Schuhe mit einem ähnlichen Muster getragen habe, sei klar, dass das betreffende Design nicht mehr neu sei.
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