Donnerstag, 20.8.2020
Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz zum Teil erfolgreich

Das Windenergie-auf-See-Gesetz ist verfassungswidrig, soweit es keinerlei Ausgleich für Planungs- und Untersuchungskosten von Vorhabenträgern vorsieht, deren nach früherem Recht begonnene Projekte infolge des Inkrafttretens des Gesetzes beendet wurden. Ein Ausgleich ist laut Bundesverfassungsgericht erforderlich, soweit die Unterlagen für die nach neuem Recht vom Staat durchzuführenden "Voruntersuchungen" weiter verwertet werden können.

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