Wer einen Rechtsanspruch auf Herausgabe von Kulturgut hat, das NS-verfolgungsbedingt entzogen wurde, soll diesen künftig leichter durchsetzen können. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundesjustizministerium am Mittwoch veröffentlicht hat. Er sieht unter anderem einen Auskunftsanspruch vor.
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