Mittwoch, 7.9.2022
Hessen senkt Notenanforderungen für Einstellung als Richter

Die Einstellungskriterien für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Hessen werden angesichts eines hohen Personalbedarfs gelockert. Dies hat das hessische Justizministerium mitgeteilt. Statt wie bisher mindestens 16 Punkte in beiden Staatsexamen genügten künftig bereits 15 Punkte. Im Zweiten Staatsexamen seien dabei 7,5 Punkte nach zuvor 8 Punkten erforderlich.

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