Hessen senkt Notenanforderungen für Einstellung als Richter

Die Einstellungskriterien für Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in Hessen werden angesichts eines hohen Personalbedarfs gelockert. Dies hat das hessische Justizministerium mitgeteilt. Statt wie bisher mindestens 16 Punkte in beiden Staatsexamen genügten künftig bereits 15 Punkte. Im Zweiten Staatsexamen seien dabei 7,5 Punkte nach zuvor 8 Punkten erforderlich.

Hoher Personalbedarf an Gerichten 

Bei be­son­de­ren Um­stän­den, etwa be­ruf­li­cher Vor­er­fah­rung, könn­ten künf­tig aus­nahms­wei­se auch 7 Punk­te im Zwei­ten Staats­ex­amen ge­nü­gen. Der Richterwahlausschuss habe die Änderung auf Vorschlag des Justizministers gestern beschlossen. Hintergrund der Neuregelung sei der hohe Personalbedarf bei Gerichten und Staatsanwaltschaften. Laut hessischem Justizminister Roman Poseck (CDU) könne nun auf ein größeres Bewerberfeld zurückgegriffen werden. Aufgrund der zu erwartenden hohen Zahl zusätzlicher Stellen im Doppelhaushalt 2023/2024 würden demnächst sogar noch mehr Nachwuchskräfte benötigt, so Poseck. Die Absenkung der Notenanforderungen sei moderat. Auch in Zukunft verlange die Einstellung in die Justiz überdurchschnittliche Examensergebnisse und zusätzlich besondere fachliche und persönliche Eigenschaften, so der Justizminister.

Poseck setzt auf Maßnahmenbündel

Zur erfolgreichen Nachwuchsgewinnung will Poseck auf ein Maßnahmenbündel setzen: "Hierzu gehören auch Verbesserungen in der Besoldung, insbesondere die Streichung der unteren beiden Erfahrungsstufen. Auch örtliche und fachliche Wünsche der Bewerberinnen und Bewerber werden so weit wie möglich berücksichtigt“, kündigte er an. Zur Beschleunigung der Einstellungsverfahren werde der Richterwahlausschuss seine Sitzungsfrequenz im nächsten Jahr erhöhen. Auch die weitere Digitalisierung sei ein wichtiger Faktor für die Attraktivität der Justiz als Arbeitgeber bei jungen Menschen.

Redaktion beck-aktuell, 7. September 2022.