Dienstag, 19.10.2021
Nebenjob als Notarzt regelmäßig sozialversicherungspflichtig

Ärztinnen und Ärzte, die im Nebenjob immer wieder als Notärztin oder Notarzt im Rettungsdienst tätig sind, sind währenddessen regelmäßig sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Ausschlaggebend sei die Eingliederung in den öffentlichen Rettungsdienst und das fehlende unternehmerische Handeln, entschied das Bundessozialgericht am 19.10.2021 in drei Fällen.

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