Donnerstag, 16.11.2023
Spanisches Notariat: Inhaberwechsel  kann Unternehmensübergang sein

Der Wechsel des Inhabers einer Notarstelle kann als Unternehmensübergang angesehen werden. Das gilt laut EuGH auch für spanische Notare, die vom Staat zum Inhaber der Notarstelle ernannt werden. Entscheidend sei auch, dass der Inhaberwechsel nicht zwangsläufig die Identität des Notariats ändert.

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