Donnerstag, 2.2.2023
"Notariat" zur Bezeichnung der Geschäftsstelle mehrerer Notare in Kanzlei-Internetauftritt zulässig

In einem wettbewerbsrechtlichen Streit zwischen zwei Notaren hat das Landgericht Essen entschieden, dass im Internetauftritt der Kanzlei des beklagten Notars aus Anwälten, Notaren und Steuerberatern der Begriff "Notariat" zur Bezeichnung der Geschäftsstelle der Notare (Vorstellung eines Kanzleimitarbeiters als "Bürovorsteher, Notariat") verwendet werden darf. Eine irreführende Institutionalisierung des Notaramtes sei damit nicht verbunden.

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