Donnerstag, 25.3.2021
Zeitraum der Nichtbenutzung bei Klage auf Markenverfall

Klagt eine Partei auf Löschung einer Marke wegen Nichtbenutzung, ist für die fehlende Geschäftstätigkeit grundsätzlich der Zeitpunkt der Zustellung der Klage maßgeblich. Dabei trägt der Markeninhaber die Darlegungs- und Beweislast. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden und ist damit unter dem Eindruck von Unionsrecht von seiner bisherigen Rechtsprechung abgewichen.

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