Ungarns sogenanntes NGO-Gesetz, das Nichtregierungsorganisationen, die Spenden aus dem Ausland erhalten, Registrierungs-, Melde- und Offenlegungspflichten auferlegt, verstößt gegen EU-Recht. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 18.06.2020 entschieden. Das Gesetz verletze die Kapitalverkehrsfreiheit sowie mehrere EU-Grundrechte, so das Recht auf Achtung des Privatlebens und das Recht auf Schutz personenbezogener Daten.
Mehr lesen