Ungarn hat auf Druck des Europäischen Gerichtshofs ein Gesetz zur Diskriminierung von Nichtregierungsorganisation (NGOs) gekippt, gleichzeitig aber ein neues für mehr Kontrolle über NGOs beschlossen. Das Parlament entschied am 18.05.2021, ein Gesetz abzuschaffen, nach dem NGOs in all ihren Publikationen und Internet-Auftritten einen Vermerk anführen mussten, der sie als "aus dem Ausland unterstützte Organisation" ausweist.
Rücknahme ist Reaktion auf EuGH-Urteil
Die rechtsnationale Regierung in Budapest beugte sich damit einem Urteil des EuGH, (Urteil vom 18.06.2020, BeckRS 2020,12790), das dieses Gesetz im vorigen Sommer wegen seines diskriminierenden Charakters beanstandet hatte. Zugleich aber beschloss Ungarns Parlament ein Gesetz, das dem Rechnungshof mehr Macht zur Kontrolle der NGOs einräumt. 19 NGOs - darunter Amnesty International, Greenpeace und das Helsinki-Komitee für Menschenrechte - bemängelten, dass der Staat damit ein neues Mittel zur Schikane geschaffen habe. Ohnehin seien die zivilen Vereine durch andere Gesetze zur Transparenz hinsichtlich ihrer Finanzquellen verpflichtet. Das 2017 eingeführte und nunmehr abgeschaffte Gesetz hatte Kritikern zufolge der Regierung in ihrer Propagandakampagne gegen den US-Investor George Soros gedient, der viele ungarische NGOs unterstützt.
Redaktion beck-aktuell, 18. Mai 2021 (dpa).
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Aus der Datenbank beck-online
EuGH, Kapitalverkehrsfreiheit: Ungarisches NGO-Gesetz verstößt gegen EU-Recht, BeckRS 2020, 12790
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