Der Insolvenzverwalter der Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft (BEV) hat vor Gericht eine Schlappe erlitten. Das Oberlandesgericht München entschied einem Musterfeststellungsverfahren, dass Neukundenboni auch dann ausgezahlt werden müssen, wenn die eigentlich vorgesehene Mindestvertragsdauer von einem Jahr durch die Insolvenz nicht erreicht wurde. Zudem sollen sie mit Forderungen der BEV an die Kunden verrechnet werden.
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