Dienstag, 14.12.2021
Kein Springen von Schadensersatzanspruch zurück auf Herstellungsanspruch

Wer seinem Schuldner eine Frist setzt, innerhalb derer er ihn von einer Haftung aus einer Hypothek freistellen soll, und nach deren fruchtlosen Ablauf Schadensersatz fordert, kann nicht anschließend wieder Freistellung fordern. Der Bundesgerichtshof hob ein Urteil des OLG München auf, nachdem dieses den richterlichen Hinweis erteilt hatte, eine Widerklage sei entscheidungsreif, wenn sie von einem Schadensersatzanspruch auf eine Freistellungsklage umgestellt werden würde.

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