Bei Sanierungsarbeiten am eigenen Haus muss man auch das Nachbargrundstück im Blick behalten. Dies zeigt ein rechtskräftiges Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg, das einen Hauseigentümer zum Schadensersatz verpflichtet hat, weil von ihm abgepumptes Wasser in den Keller des Nachbarn eingedrungen war und dort Wände und Fußboden durchnässt hatte.
Mehr lesenEin Grundstücksnachbar darf überhängende Äste auch dann abschneiden, wenn dadurch das Absterben des Baums oder der Verlust seiner Standfestigkeit droht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Das Selbsthilferecht aus § 910 BGB könne aber durch naturschutzrechtliche Regelungen eingeschränkt sein.