Der Inkassodienstleister Myright darf nach Ansicht des Landgerichts Augsburg keine Schadenersatzforderungen aus abgetretenem Recht in Dieselfällen gerichtlich geltend machen. Das Geschäftsmodell überschreite die Grenzen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und damit fehle – auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall "Lexfox" – die Aktivlegitimation. Eine Reform des RDG steht allerdings auf der Agenda der Großen Koalition.
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