Mittwoch, 18.11.2020
Rückschlag für Myright

Der Inkassodienstleister Myright darf nach Ansicht des Landgerichts Augsburg keine Schadenersatzforderungen aus abgetretenem Recht in Dieselfällen gerichtlich geltend machen. Das Geschäftsmodell überschreite die Grenzen des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) und damit fehle – auch vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall "Lexfox" – die Aktivlegitimation. Eine Reform des RDG steht allerdings auf der Agenda der Großen Koalition.

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