In der Wirecard-Musterklage ehemaliger Aktionäre des
Konzerns gegen den früheren Vorstandschef Markus Braun und zehn
weitere Beklagte bleibt es bei einem einzelnen Verfahren: Das
BayObLG hat die vom Musterkläger geforderte
Aufspaltung in zwei Verfahren abgelehnt.
Mehr lesen