Musik wird dann im Rahmen eines Sprechtheaterstücks bühnenmäßig aufgeführt, wenn ein enger innerer Zusammenhang zwischen Ton- und Spielgeschehen besteht. Dafür reichten jedoch die Abstimmung auf das Bühnenstück und der Charakter als Auftragskomposition für sich genommen nicht aus, so der Bundesgerichtshof. Eventuell könnten Nutzungsrechte von der GEMA erworben werden.
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