Montag, 5.2.2024
Langsame Behörde: Keine MPU nach acht Jahren

Wegen einer erheblichen Straftat mit Verkehrsbezug kann man die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens (MPU) verlangen. Wenn allerdings acht Jahre seit der Tat vergangen sind, so das VG Bremen, sollte der Behörde bewusst sein, dass es um eine Ermessensentscheidung geht.

Mehr lesen