Kann ein Autofahrer nachweisen, dass sein Wohnsitzstaat in der EU bei der Erneuerung seines Führerscheins die Fahreignung entsprechend einer MPU geprüft hat, muss dies in Deutschland berücksichtigt werden. Laut Bundesverwaltungsgericht ersetzt ein solcher Nachweis in Deutschland die MPU. Im konkreten Fall habe es aber an einer Überprüfung einer Alkoholproblematik durch die spanischen Behörden gefehlt.
Mehr lesenEin medizinisch-psychologisches Gutachten ist auch beizubringen, wenn der Betroffene bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt zwar eine BAK von weniger als 1,6 Promille, aber mehr als 1,1 Promille aufwies, bei ihm aber keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen festgestellt wurden. In einem solchen Fall begründen sonstige Tatsachen die Annahme von möglichem (künftigem) Alkoholmissbrauch. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.
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