Das Landgericht Kiel hat in einem Anerkenntnisurteil nach einer fristgerechten Kündigung durch einen Verbraucher einem Mobilfunkunternehmen verboten, dem Kunden statt einer Kündigungsbestätigung ein Schreiben mit dem Versuch einer Rückgewinnung zu schicken. Dies teilte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 27.10.2020 mit.
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