Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat zum geplanten "Mobile Arbeit-Gesetz" Stellung genommen und dessen grundsätzliches Ziel, die Flexibilisierung des Arbeitsorts einer gesetzlichen Regelung zuzuführen, begrüßt. Allerdings sieht die BRAK für den vorgelegten Gesetzentwurf in seiner jetzigen Ausgestaltung keinen Bedarf. Er löse kein einziges der Praxisprobleme.
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