Freitag, 7.5.2021
Hauptwasserhahn in Praxisräumen ist abends nicht vorsorglich abzusperren

Ein Versicherungsnehmer (hier: Zahnarzt) muss den Hauptwasserhahn beim abendlichen Verlassen seiner Praxisräume regelmäßig nicht abdrehen, um einem Leitungswasserschaden vorzubeugen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervor, das nach einem Rohrbruch wegen mangelhafter Installationsarbeiten im Rahmen einer Regressklage des Versicherers ein Mitverschulden des Zahnarztes verneinte.

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