Sollen einem Jobcenter zugewiesene Beschäftigte oder Beamte nach einer vorübergehenden Abordnung auf ihren alten Posten zurückkehren, sind laut BVerwG Mitbestimmungsrechte des Personalrats beim Jobcenter zu beachten. Denn die Abordnung unterbreche die Zuweisung nicht nur, sondern beende sie.
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