Dienstag, 13.7.2021
Abschiebungen von Clan-Chef Miri waren rechtswidrig

Die beiden Abschiebungen des Clan-Chefs Ibrahim Miri aus Bremen in den Libanon im Juli und im November 2019 waren rechtswidrig. Zu diesem Urteil kam das Bremer Verwaltungsgericht, das damit Klagen des in Beirut lebenden Miri folgte. Dennoch darf der 48-Jährige nicht wieder nach Deutschland einreisen: Denn ein für sieben Jahre geltendes Einreise- und Aufenthaltsverbot sei rechtmäßig ergangen. Selbst zu Besuchszwecken darf Miri Deutschland nicht betreten.

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