Dienstag, 4.5.2021
Kein Bio-Qualitäts-Siegel für arsenbelastetes Mineralwasser

Ein Mineralwasser, welches aufgrund eines unzulässig hohen Arsenanteils den Anforderungen an die Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTVO) nicht genügt und deshalb nachbehandelt werden muss, darf nicht als “Premiummineralwasser in Bio Qualität“ beworben und mit einem entsprechenden Qualitätssiegel versehen werden. Die hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 29.04.2021 entschieden.

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