Donnerstag, 17.3.2022
Mietanpassung auch bei mittelbaren Auswirkungen staatlicher Corona-Maßnahmen möglich

Mittelbare Wirkungen staatlicher Corona-Maßnahmen können einen Anspruch auf Anpassung des Mietzinses wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage begründen. Dies streicht das OLG Frankfurt am Main heraus. Die Unzumutbarkeit des Festhaltens am ursprünglichen Vertrag setze allerdings Vortrag zur Kostenstruktur des Geschäftsbetriebs und ihrer Entwicklung in der Pandemie einschließlich der Angaben zu den wirtschaftlichen Verhältnissen sowie zu staatlichen Hilfen voraus.

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