Donnerstag, 8.9.2022
Kein Schadensersatz wegen Messeabsage im ersten Coronajahr

Die Veranstalterin der Messe "Light + Building" muss einer Ausstellerin wegen Verschiebung und schließlich Absage der Messe im ersten Coronajahr keinen Schadensersatz zahlen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Verschiebung und Absage seien angesichts der damaligen Dynamik der Pandemie, der Verantwortung für die Gesundheit der Messeteilnehmer und der erheblichen wirtschaftlichen Interessen rechtmäßig gewesen.

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