Dienstag, 28.2.2023
Mehrwertsteuer: Online-Plattformen als Erbringer der Dienstleistung

Die britischen Steuerbehörden haben zu Recht vom "Only Fans"-Betreiber Mehrwertsteuer auf sämtliche Zahlungen von "Fans" erhoben. Laut EuGH beinhaltet die maßgebliche Durchführungsverordnung, wonach eine Vermutung dafür bestehe, dass der Betreiber einer Plattform wie "Only Fans" der Erbringer der angebotenen Dienstleistungen ist, lediglich eine Klarstellung. Durchführungbefugnisse habe der Rat damit nicht überschritten.

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