Dienstag, 28.6.2022
Auslegung des Begriffs "Abrechnungssumme" in Vertragsstrafen-Klausel

Der Begriff "Abrechnungssumme" in der Vertragsstrafen-Klausel eines Werkvertrags ist dahingehend auszulegen, dass die Nettosumme der Berechnung der Strafe zugrunde zu legen ist. Kann der Begriff mehrdeutig verstanden werden, ist laut Bundesgerichtshof in der Regel die kundenfreundlichste Auslegungsvariante zu wählen. Zweifel gingen dabei zulasten des Verwenders.

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