Einem Herzpatienten war ein bestimmtes – umstrittenes – Cardioband implantiert worden. Nach seinem Versterben begehrt der Springer-Verlag Auskunft darüber, wie der Patient nach der OP weiterführend behandelt wurde. Die ist ihm jetzt zu erteilen, so das VG Mainz. Der postmortale Geheimnisschutz müsse zurückstehen.
Mehr lesenDie Behörde sei auch dann zur Übernahme der Kosten für eine medizinische Behandlung verpflichtet, wenn diese zur Sicherung der Gesundheit nicht unerlässlich sei, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Eine Ablehnung bedürfe vor allem bei Kindern einer besonderen Rechtfertigung.
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