Donnerstag, 4.2.2021
Zusatzgebühr für späte Zahlung bei Mautverstößen in Ungarn rechtswidrig

Die Erhebung einer deutlich erhöhten Zusatzgebühr für eine Zahlung nach mehr als 60 Tagen bei Mautverstößen in Ungarn stellt eine Verletzung des deutschen ordre public dar, entschied das Landgericht München I mit Urteil vom 04.02.2021, ließ aber die Revision zu. Weil sie viermal so hoch sei wie die eigentliche Gebühr und letztlich nur die Versäumung des Zahlungstermins sanktioniere, sei sie nicht mehr als angemessen einzustufen.

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