Dienstag, 25.4.2023
Erstattungsansprüche nach der Fluggastrechte-VO nach Insolvenzverfahren

Der Erstattungsanspruch wegen einer Annullierung des Rückflugs gegen eine insolvente Fluggesellschaft ist keine Masseverbindlichkeit. Zwar mag der Fluggast nach dem Hinflug auf die Erfüllung seiner Beförderungsansprüche vertraut haben. Die Erwartung, der Verwalter werde auch die restliche Insolvenzforderung ausgleichen, reicht aber laut Bundesgerichtshof nicht aus, um den Gleichbehandlungsgrundsatz hinter die Individualinteressen einzelner Gläubiger zurücktreten zu lassen.

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