Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat einen Normenkontrolleilantrag gegen die Maskenpflicht in Schulen sowie verpflichtende Corona-Tests als Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht abgelehnt. Die sachsen-anhaltische Testpflicht sowie die Maskenpflicht als ergänzende Schutzmaßnahme seien verhältnismäßig.
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